Gesetzgebung und Ordnungsmittel
Auf der folgenden Seite wird ein zeitlich geordneter Überblick über ausgewählte Gesetze und Ordnungsmittel gegeben:
2022 - Die Richtlinien, Grundsätze und Anregungen (RGA) unterstützen die Umsetzung des Landeslehrplans Sachsen-Anhalt und geben Hinweise zur methodisch-didaktischen Umsetzung.
2021 - Basierend auf den Rahmenplänen wurde für Sachsen-Anhalt ein Landeslehrplan Teil 3 entwickelt. Der Landeslehrplan Sachsen-Anhalt kategorisiert die Kompetenzen der curricularen Einheiten (CE) aus den Rahmenlehrplänen der Fachkommission nach §53 PflBG in entsprechende Lernfeldeinheiten.
2020 - Basierend auf den Rahmenplänen wurde für Sachsen-Anhalt ein Landeslehrplan Teil 1 und Landeslehrplan Teil 2 entwickelt. Der Landeslehrplan Sachsen-Anhalt kategorisiert die Kompetenzen der curricularen Einheiten (CE) aus den Rahmenlehrplänen der Fachkommission nach §53 PflBG in entsprechende Lernfeldeinheiten.
2020 - Die Verordnung über Pflegeschulen für das Land Sachsen-Anhalt beschreibt die Anforderungen für die Ausbildung an staatlich anerkannten Pflegeschulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz.
2019 - Die von der Fachkommissionnach §53 Pflegeberufegesetz entwickelten Rahmenpläne sind Grundlage für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie für die praktische Pflegeausbildung.
2018 - Auf Basis des Pflegeberufereformgesetzes definiert die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung grundsätzliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Pflegeberufeausbildung.
2017 - Das Pflegeberufereformgesetz ebnet den Weg für die Einführung einer dreijährigen, generalistischen Ausbildung mit dem Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann unter der Beibehaltung der Berufsabschlüsse der Altenpfleger*in und der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in bei entsprechender Vertiefung.